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Energieausweis - Investion in die Zukunft
Berlin, 3. Juni 2008.
Frage 1: Was erwartet die dena vom Energieausweis?
Mehr Transparenz beim Energieverbrauch in Gebäuden und wichtige Impulse für Investitionen in Modernisierung. Für die Beheizung von Gebäuden und die Erzeugung von Warmwasser werden in Deutschland ca. 40 Prozent des gesamten Endenergiebedarfs aufgewendet. Nach Berechnungen der dena können davon ca. 19 Prozent durch wirtschaftlich sinnvolle energieeffiziente Sanierungen und Neubauten bis zum Jahr 2020 eingespart werden. Bei der Sanierung von Gebäuden ist im Einzelfall eine Energieeinsparung von bis zu 85 Prozent möglich. Damit liegt im Bereich Beheizung und Warmwasser das größte Energieeinsparpotenzial, noch vor den Bereichen Verkehr und industrielle Produktion. Durch Schaffung von Markttransparenz kann der Energieausweis wirksam zur Erschließung dieser Potenziale beitragen und Eigentümer zu Investitionen in Modernisierung von Gebäuden motivieren. Angesichts stetig steigender Energiekosten, werden energieeffiziente Immobilien in Zukunft immer wichtiger.
Frage 2: Bedarf- oder Verbrauchsausweis – welche Form des Energieausweises empfiehlt die dena?
Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis. Er wird auf der Grundlage einer technischen Analyse von Wänden, Fenstern und Heizung unter Berücksichtigung von Standardbedingungen berechnet. Darauf aufbauend können dann auch Modernisierungsempfehlungen besser entwickelt werden. Die Bewertung eines Gebäudes im Bedarfsausweis hängt nicht vom individuellen Nutzerverhalten der Bewohner ab, so dass er tatsächlich für eine gute Transparenz sorgt. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt hier keine Rolle. Dagegen zeigt der Verbrauchsausweis, wie viel Energie die Bewohner eines Gebäudes in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasser verbraucht haben.
Frage 3: Die dena warnt vor Dumpingangeboten beim Energieausweis. Wann ist ein Energieausweis ungültig?
Nicht vollständig und damit ungültig ist ein Energieausweis immer dann, wenn er keine individuellen Modernisierungsempfehlungen enthält. Diese sind dem Energieausweis – egal ob bedarfs- oder verbrauchsbasiert – immer beizufügen. Sollten die Modernisierungstipps nicht sinnvoll möglich sein (z. B. bei Neubauten oder kürzlich energetisch sanierten Gebäuden), muss dies im Energieausweis ausgewiesen werden. Eine Vereinbarung zwischen dem Hauseigentümer und dem Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.
Neben den Modernisierungsempfehlungen bildet die Gebäudedatenaufnahme eine kritische Schwachstelle vieler Online-Energieausweise. Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich durch geeignete Nachfragen vergewissern, dass die übermittelten Daten korrekt sind.
Frage 4: Worauf kommt es bei einem Energieausweis an?
Neben der Gültigkeit ist die Qualität des Energieausweises entscheidend. Über die verschiedenen Qualitätsabstufungen und Energieausweisvarianten sollte sich der Eigentümer vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Energieausweisaussteller informieren. Die Qualität und damit die Aussagekraft des Energieausweises hängen vor allem davon ab, ob eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller erfolgt und wie die Gebäudedaten erfasst werden. Eine Begehung ist in der Energieeinsparverordnung zwar nicht vorgeschrieben, von der dena allerdings auch beim Verbrauchsausweis empfohlen. Nur durch eine Vor-Ort-Begehung können die Qualität der Bauteile und der Heizung angemessen begutachtet, die Gebäudemaße detailliert aufgenommen und praktikable, auf das Gebäude zugeschnittene Modernisierungsempfehlungen erarbeitet werden.
Um das Vertrauen von Miet- und Kaufinteressenten sowie Eigentümern in den Energieausweis langfristig zu sichern, wird die dena zum 1. Juli 2008 das dena-Gütesiegel für Energieausweise für Wohngebäude einführen. Ein Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel entspricht den von der dena aufgestellten Qualitätsanforderungen an Energieausweise. Der Energieausweis ist eine wertvolle Orientierungshilfe für alle Teilnehmer am Immobilienmarkt. Für seinen Erfolg als Marktinstrument ist die Qualität von Energieausweisen ausschlaggebend.
Frage 5: Welche Rolle hat die dena bei der Entwicklung des Energieausweises gespielt?
Die dena hat in den Jahren 2002 bis 2004 unter Einbeziehung aller wichtigen Marktakteure – Industrie, Handwerk, Wohnungswirtschaft, Architekten und Ingenieure, Mieter- und Verbraucherverbände – einen Prototypen für einen bundesweit einheitlichen Energieausweis für Gebäude entwickelt. Im Rahmen eines Feldversuchs wurde ein bedarfsbasierter Energieausweis, der sog. dena-Energiepass, in 33 Regionen in Deutschland am Markt getestet. Erprobt wurden vor allem Praktikabilität, Aufwand und Kosten für Aussteller und Eigentümer, Verständlichkeit des Musterformulars sowie die Akzeptanz des Energieausweises bei Mietern und Gebäudeeigentümern.
Die Ergebnisse waren durchwegs positiv: Der von der dena entwickelte Energieausweis, so zeigte es eine Umfrage unter 1000 Gebäudeeigentümern, wurde von Wohnungs- und Hausbesitzern begrüßt und für sehr sinnvoll gehalten. Der Energieausweis, so ein zentrales Ergebnis des Feldversuchs, gibt Anstöße zur Modernisierung von Gebäuden und ist ein nützliches Marketinginstrument. Die Ergebnisse des Feldversuchs wurden von der Bundesregierung ausgewertet und in die Vorbereitungen zur Gesetzgebung einbezogen.
Frage 6: In Deutschland wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Im Ausgangspunkt ist das doch ein europäisches Projekt?
Freiwillige Energieausweise gibt es in verschiedenen Regionen Deutschlands bereits seit ca. 15 Jahren. Die Grundsteinlegung für die Einführung des gesetzlichen Energieausweises erfolgte aber in der Tat auf europäischer Ebene. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und damit die Folgen des weltweiten Klimawandels einzudämmen, haben sich die Europäische Union und insbesondere Deutschland ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Da in Europa der Energieverbrauch im Gebäudebereich eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen ist, trat am 4. Januar 2003 die europäische Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Sie fordert die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen. Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen. Mit der Energieeinsparverordnung 2007 hat Deutschland diese EU-Richtlinie umgesetzt.

