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Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Neu erschienen: Infografik zum Energieausweis

Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert: Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Weitere Informationen: Externer Link www.dena-energieausweis.de.

 

Pressekontakt:

Christian Müller

Tel: +49 (0)30 72 61 65-640
Fax: +49 (0)30 72 61 65-699

presse@dena.de

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Infografik, ca. 12 x 8 cm; 300 dpi