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Auswirkungen auf den Kreditrahmen
Beim Energieliefer-Contracting übernimmt der Contractor die Wärme- und ggf. auch Stromversorgung einer öffentlichen Liegenschaft. Energieliefer-Contracting ist haushaltsrechtlich üblichen Versorgungsverträgen über die Lieferung von Erdgas, Fernwärme oder Strom gleichzusetzen. Somit hat Energieliefer-Contracting regelmäßig keine Auswirkungen auf den Kreditrahmen öffentlicher Liegenschaften.
Beim Energiespar-Contracting werden zwar Energieeffizienz-investitionen durch den Contractor vorfinanziert. Allerdings ist Energiespar-Contracting als rentierliches Geschäft zu betrachten, da vertraglich sichergestellt ist, dass die Investitionen des Contractors ausschließlich aus den eingesparten Energiekosten refinanziert werden.
Die Gesamtausgaben des Auftraggebers nach Vertragsabschluss (= Energiekosten neu + Contracting-Rate) sind in jedem Fall niedriger sind als die Gesamtausgaben vor Vertragsabschluss (= Energiekosten alt). Damit trägt Energiespar-Contracting auch nicht zu einer Belastung der Haushaltskreditlinie des öffentlichen Auftraggebers bei.

