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Forfaitierung

Forfaitierung ist der regresslose Verkauf zukünftiger Forderungen eines Contractors an ein Finanzierungsunternehmen und gewinnt bei Energiespar-Contracting-Projekten immer mehr an Bedeutung. Die Bank erhält die Zusicherung von festen Zahlungsraten, unabhängig vom Einsparerfolg des Contractors.

Die Bank als Forderungskäufer verlangt dabei vom Contractor als Schuldner eine Einrede- bzw. Einwendeverzichtserklärung des öffentlichen Auftraggebers. Daher ist es sinnvoll, die Höhe der einredefreien Abtretung zu begrenzen, z. B. auf 70% des Gesamtbetrags der dem Contractor zustehenden Vergütung. Dies entspricht in etwa dem Vergütungsanteil, der maximal für die Finanzierung (Zins und Tilgung) der Investitionen in technische Anlagen durch den Contractor benötigt wird.

Als Sicherheit stehen dem Auftraggeber die eingebauten Anlagen zur Verfügung, die nach Einbau und Abnahme in das Eigentum des Auftraggebers übergehen. Weiterhin hat der Auftraggeber über den nicht forfaitierten Vergütungsanteil entsprechende Kürzungs- bzw. Pönalisierungsmöglichkeiten gegenüber dem Contractor.

Der Contractor kann mit den durch den Forderungskäufer gezahlten Mitteln die beim Auftraggeber zu errichtenden Anlagen günstig finanzieren. Dadurch können die Angebotskonditionen beim Contracting im Vergleich zu einer herkömmlichen Kreditfinanzierung verbessert werden. Letztlich profitiert hiervon auch der öffentliche Auftraggeber.

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