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EnEV und Energieausweis.
Haben Sie Fragen zur Bilanzierung von Gebäuden nach DIN V 18599, zur Ausstellung von Energieausweisen oder zur EnEV 2009? Schicken sie uns Ihre Fragen entweder über Ihren persönlichen Login-Bereich oder über ein Kontaktformular. Die Antworten geben Experten aus den Normungskreisen und qualifizierte Fachleute.
Hier geht’s zum dena-Informationsportal „Energetische Gebäudebilanzierung“.
Debatte um den Energieausweis
Der Energieausweis stand in der letzten Zeit unter Kritik. Auslöser war die Studie „Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), die eine hohe Fehleranfälligkeit bei Bedarfsausweisen im Gegensatz zu Verbrauchausweisen bemängelte. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) beobachtet diese Debatte kritisch und hat folgendes Statement (pdf-Dokument, 95 KB) dazu veröffentlicht.
Gesetze und Verordnungen.
- EnEV 2009 und Ausblick EnEV 2012
- Zusammenfassung und Bekanntmachungen zur EnEV 2009
- Historie der EnEV 2002-2007
Fachinformationen Energieausweis.
- Fachinformationen Wohngebäude
- Fachinformationen Nichtwohngebäude
Downloads.
- Bilddateien und Musterausweise
- Software und Arbeitshilfen für Experten
- Informationen und Berichte
- Vorträge zum Energieausweis
Hier gelangen Sie zu den Downsloads zum Energieausweis.
Fragen und Antworten.
- Das 1x1 des Energieausweises.
- Das Energieausweisformular: Daten und Fakten.
- Rechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis.
- EnEV-Bilanzierung und Erstellen von Energieausweisen.
Anlaufstellen bei Fragen und Beschwerden zum Energieausweis:
Der Vollzug der EnEV fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Welche Behörden für die Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Die in den Ländern zuständigen Behörden sind verpflichtet, angezeigten Ordnungswidrigkeiten nachzugehen.




