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Informationen für Wohnungsunternehmen

Der Energieausweis: Chance und Herausforderung für Wohnungsunternehmen

Ab 1. Juli 2008 sind Wohnungsunternehmen verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei Neuvermietung oder Verkauf von Wohngebäuden, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, einen Energieausweis vorzulegen. Für jüngere Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 Pflicht. Ausnahme: Diese Regelung gilt nicht für Baudenkmäler.

In der Pflicht liegt die Chance: Mit dem Energieausweis können sich Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften schnell und unkompliziert einen fundierten Überblick über den energetischen Zustand ihres Gebäudes bzw. Gebäudebestands, den tatsächlichen Energieverbrauch und die möglichen Modernisierungsmaßnahmen verschaffen. Mit guten Ergebnissen im Energieausweis lässt sich leicht für eine Immobilie werben.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Für Energieausweise bei Neubauten sollen die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiter gelten. Danach sind in der Regel die sog. Bauvorlageberechtigten, teilweise auch bestimmte Sachverständige (z.B. für Schall- und Wärmeschutz) ausstellungsberechtigt. Für Bestandsgebäude sind darüber hinaus beispielsweise Architekten und Ingenieure mit entsprechender Fortbildung oder Berufserfahrung zugelassen. Details zur Ausstellerqualifikation finden Sie in §21 und §29 der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).

Energieausweise können auch von Mitarbeitern des Eigentümers (also z.B. Angestellten der Kommune oder der Wohnungsbaugesellschaft) ausgestellt werden, wenn die Aussteller die erforderlichen Qualifikationsanforderungen erfüllen.

Modernisierung zahlt sich aus – Gute Energiebilanz erhöht den Immobilienwert

Mehr Chancen bei Vermietung

Wohnungen mit einer guten Wärmedämmung, modernen Fenstern und einer energieeffizienten Heizung bieten einen höheren Wohnkomfort und eine größere Behaglichkeit. Sie lassen sich deshalb häufiger deutlich schneller und einfacher vermieten als nicht modernisierte Wohnungen. Das senkt die Leerstandszeiten der Immobilie und trägt so direkt zur Rentabilität der Investition bei. Angesichts der weiter steigenden Energiepreise werden die Mietinteressenten künftig stärker auf die Höhe der Heizungskosten achten. Mit dem Energieausweis kann der Vermieter die Qualität seines Angebots seriös und objektiv belegen.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Durch die energetische Modernisierung profitieren Mieter und Vermieter.

Vermieter dürfen bei der energetischen Modernisierung von frei finanzierten Wohnungen die entstehenden Kosten auf die Miete umlegen. Der Aufschlag kann jährlich bis zu elf Prozent der reinen Modernisierungskosten betragen, begleitende Instandaufwendungen sind von dieser Summe jedoch abzuziehen. Vermieter haben so die Möglichkeit, Ihre Investitionen in einen zeitgemäßen Wohnstandard langfristig zu refinanzieren.

Mieter profitieren von niedrigeren Energiekosten, einem verbesserten Raumklima und erhöhten Wohnkomfort.

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