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Online-Tool zur Erstellung von Verbrauchsausweisen für Kommunen
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert, dass in Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmeter Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen, Energieausweise ab dem 01.07.2009 an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden müssen.
Dabei besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Besonders Kommunen stehen vor einer großer Herausforderung, da viele ihrer Gebäude von dieser Verpflichtung betroffen sind. Gleichzeitig profitieren sie durch den Energieausweis, da durch hohe Energiekosten und weiterhin steigende Energiepreise der energetischen Qualität von Gebäuden eine immer größere Bedeutung zukommt. Der Energieausweis kann als Werkzeug für die Bewertung des Gebäudes an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten.
Das dena Online-Tool für verbrauchbasierte Energieausweise für Nichtwohngebäude bietet eine Arbeitshilfe zur kostengünstigen Erstellung des Energieausweises und des gesetzlichen Aushangformulars. Die eingegebenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert und können jederzeit wieder aufgerufen und verändert werden. Fachleute, die laut Energieeinsparverordnung für die Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sind, können sich mit dem Anmeldeformular registrieren und werden Schritt für Schritt durch die Eingabemasken bis zur Fertigstellung des Formulars geführt.
So funktioniert das Online-Tool:
Registrierung des Nutzers: Sie können sich über das Anmeldeformular registrieren und bekommen eine Bestätigung mit Ihren Zugangsdaten per E-Mail zugeschickt.
Sie können beliebig viele Gebäude im Zugangsbereich anlegen, die später aufgerufen und verändert werden können.
Anhand von Hilfe – Feldern und weiterführenden Informationen werden Sie Schritt für Schritt durch die Eingabe geleitet
Am Ende steht das fertige Formular des Energieausweises. Für die Richtigkeit der Angaben sind Sie als Anwender verantwortlich. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular des Energieausweises bestätigen Sie, dass alle Angaben korrekt eingegeben wurden und die gültige Energieeinsparverordnung eingehalten worden ist.
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