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EEWärmeG.
Neues Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Nach dem Änderungsbeschluss des Deutschen Bundestages im Februar 2011 tritt zum 1. Mai 2011 das novellierte EEWärmeG in Kraft.
Das Gesetz gibt vor, dass zukünftige Hauseigentümer einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen - etwa aus Biomasse, Solarthermie oder Umweltwärme.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
- die Erweiterung und Präzisierung bezüglich Kälte und der Nutzungspflicht zur Deckung des Kälteenergiebedarfs.
- die Einführung einer Vorbildfunktion für öffentliche Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien (für bestehende Gebäude bei „grundlegender Renovierung“).
- die Handwerkskammern können Fortbildungsprüfungsregelungen zur Fortbildung von Installateuren erlassen, hinsichtlich Einbau von Wärmepumpen, für Anlagen der Kraft-Wärme(Kälte)-Kopplung aus Biomasse, solarer Strahlungsenergie und Geothermie.
- Erläuterung des Begriffs "Sachkundiger"
Die dena stellt die wichtigsten Gesetzesvorlagen, eine Zusammenfassung zum Gesetz, sowie Beispiele für Musterhäuser für Sie bereit
- Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) Fassung des Gesetzestextes vom 1. Mai 2011 (EEWärmeG) - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG
zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE), Entwurf (pdf), Stand: 7. April 2011 - Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG durch das EAG EE
Hintergrundinformationen (pdf) zu dem Kabinettbeschluss vom 28. September 2010
Weitere Informationen zum Wärmegesetz:
- Zusammenfassung der dena zum EEWärmeG
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) - Auslegungshilfe "Massenbilanzierung nach EEG und EEWärmeG", Entwurf (pdf)
- Begründung zum EE WärmeG
- Projektbeispiel Wärmepumpe
- Projektbeispiel Solaranlage
- Projektbeispiel Holzpelletanlage
Eine digitale Pressemappe mit Infografik, Praxisbeispielen und Hintergrundtexten zum EEWärmeG finden Sie auch in unserem Pressebereich.

