Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009.

Nachrüstverpflichtungen zur EnEV für Eigenheimbesitzer

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 muss  auch in bereits bestehenden Gebäuden die oberste Geschossdecke ab 2012 gedämmt sein. Christian Stolte, Bereichsleiter der Deutschen Energie-Agentur (dena)  GmbH, erläutert die wichtigsten Nachrüstverpflichtungen und erklärt, welche Ausnahmen gelten.

F: Wer ist von der Nachrüstverpflichtung für oberste Geschossdecken betroffen?

A: Schon seit der ersten EnEV 2002 müssen ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken über beheizten Räumen mit einem Mindestdämmmaß gedämmt werden. Das heißt, auch wenn der Dachboden so klein ist, dass man nicht aufrecht darin stehen kann, muss gedämmt werden. Neu mit der EnEV 2009 ist, dass bis zum 31. Dezember 2011 auch begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken von beheizten Räumen gedämmt werden müssen.
Eine Alternative ist es, wenn das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt wird. Wenn bereits eine alte Dämmung auf der Geschossdecke oder im Dach vorhanden ist, besteht übrigens keine Pflicht zur Nachrüstverpflichtung, auch wenn diese alte Dämmung nach heutigen gesetzlichen Vorgaben unzureichend ist.

F: Welche Ausnahmen werden akzeptiert?

A: Wohngebäude mit weniger als zwei Wohneinheiten müssen nur dann nachrüsten, wenn ein Eigentümerwechsel nach dem 1. 2.2002 erfolgt ist. Das betrifft die meisten Alteigentümer und Rentner nicht, das sie häufig schon jahrelang in ihren Häusern wohnen.
In einzelnen Sonderfällen ist es möglich, dass die Dämmmaßnahmen durch besondere Umstände wie z.B. Abbruch und Wiederherstellung von Abstellkammern einen unangemessenen Aufwand auslösen. In diesen Fällen entfällt die Nachrüstverpflichtung, da die erforderlichen Aufwendungen zu hoch sind, als dass sie sich durch die Energieeinsparungen in angemessener Frist rentieren würden. Jedoch sollte mangelnde Wirtschaftlichkeit seitens des Gebäudeeigentümers belegt werden können.

F: Wie viele Häuser sind voraussichtlich von der Nachrüstpflicht betroffen?

A: In Deutschland gibt es rund 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser, davon wurden rund 14 Millionen vor 2002 gebaut. Seit 2002 haben rund 25 Prozent aller Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser ein Haus neu bezogen, ein großer Teil davon jedoch in Neubauten, die nicht von der Nachrüstverpflichtung nach der EnEV 2009 betroffen sind. Tatsächlich sind relativ wenige Neueigentümer von rund 2 bis 3 Millionen Bestandsimmobilien seit 2002 betroffen, die in der Regel ohnehin in die neu erworbene Immobilie investieren wollen oder die Anforderung schon längst erfüllt haben.(Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2006)

F: Mit welchen Kosten muss bei welcher Variante einer Dämmung gerechnet werden?

A: Die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt zu den rentabelsten Wärmeschutzmaßnahmen überhaupt. Die Vollkosten einer Dämmung der obersten Geschossdecke liegen zwischen 54-70 € (begehbar) bzw. 32-36 € (nicht begehbar) pro Quadratmeter. Für eine Dachdämmung (Zwischen-/Aufsparrendämmung, d.h. einschließlich kompletter Neueindeckung des Dachs) müssen zwischen 120 bis 200 Euro Vollkosten pro Quadratmeter gerechnet werden.  Die tatsächlichen Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig: regionale Preisstruktur, tatsächliche Gegebenheiten vor Ort und dem Auftragsvolumen. Die dena empfiehlt immer mindestens drei Angebote einzuholen.
Unterschieden werden muss allerdings zwischen den energiebedingten Mehrkosten und den oben genannten Vollkosten. Die energiebedingten Mehrkosten, die nicht der sowieso notwendigen Instandhaltung des Dachs zuzuordnen sind, liegen nur bei 32 bis 54 Euro. Die Neueindeckung eines Daches und der Ausbau des Daches stehen auch in keinem Zusammenhang mit der oben genannten Verpflichtung. Ein Dachausbau und die damit einhergehende Dämmung entstehen aus der Motivation des Bauherrens zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, die Behaglichkeit bestehender Dachräume zu erhöhen oder Ziegel auszutauschen.

F: Was bringt welche Dämmung an Ersparnis?

A: Bei einem Eigenheim mit einem ungedämmten Dach kommt es pro Jahr im Schnitt zu einem Wärmeverlust von 12.000 kWh, bei einem Haus mit einem gedämmten Dach gehen hingegen nur 3.000 kWh Heizenergie pro Jahr verloren. Wird die Heizenergie aus Öl oder Erdgas gewonnen, beträgt der durchschnittliche Preis für eine Kilowattstunde 0,07 Euro. Durch die Dämmung des Daches können Besitzer somit rund 630 Euro pro Jahr einsparen.

F: Welches Material empfehlen Sie zur Dämmung?

A: Zur Dämmung eignen sich verschiedene am Markt erhältliche Dämmstoffe. Die Dämmstoffe sollten entweder trittfest oder mit einer Lattenkonstruktion und Brettern belegt sein, um den Dachboden weiterhin zugänglich zu halten. Es ist auch möglich, die Zwischenräume bei Holzbalkendecken mit Dämmung auszufüllen. Wichtig ist eine möglichst lückenlose Verlegung. Mit etwas Geschick können Eigentümer dies in Eigenleistung durchführen. Die Dämmschicht eines energetisch guten Daches muss in jedem Fall nach innen einen diffusionsdichten Abschluss erhalten, so dass keine feuchte Luft in die Dämmstofflagen eindringen kann. Denn: Lagert sich Feuchtigkeit dauerhaft in der Dämmung ab, kann es zu schweren Schäden in den betroffenen Bauteilen kommen. Eventuelle Fragen zur Deckenkonstruktion und Dämmung sollten mit einem Energieberater geklärt werden, um eine Durchfeuchtung der Dämmung sicher zu verhindern. Einen Experten in Ihrer Nähe finden Sie in dem Expertenportal der dena unter www.zukunft-haus.info/experten.

Tipp 1: Wird in absehbarer Zeit der Dachraum nicht als Wohnraum gebraucht, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke sehr kostengünstig.

Tipp 2: Die oberste Geschossdecke sollte mindestens 14 cm dick gedämmt sein. 18 bis 20 cm sind noch besser, denn die Mehrkosten sind gering und lohnen sich durch die zusätzliche Einsparung.

Die betreffenden Passagen der EnEV im Wortlaut:

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

„ [..] (3) Eigentümer von Wohngebäuden sowie von Nichtwohngebäuden, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,24 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt ist.
(4) Auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume ist Absatz 3 nach dem 31. Dezember 2011 entsprechend anzuwenden.
(5) Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach den Absätzen 1 bis 4 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang. Sind im Falle eines Eigentümerwechsels vor dem 1. Januar 2010 noch keine zwei Jahre verstrichen, genügt es, die obersten Geschossdecken beheizter Räume so zu dämmen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke 0,30 Watt/(m²⋅K) nicht überschreitet.
(6) Die Absätze 2 bis 5 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.“

EnEV 2009

Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. Thomas Kwapich zeigt die entscheidenden Punkte der EnEV auf und erläutert wie sinnvoll Investitionen in Energieeffizienz sind.

F: Herr Kwapich, was ist die EnEV 2009?

A: „Die Energieeinsparverordnung definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude sowie bestimmte Betriebsgebäude. Mit der neuen Energieeinsparverordnung 2009 werden erstmals seit Einführung der EnEV im Jahr 2002 die energetischen Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen verschärft. Das heißt: Für Neubau und oder Sanierung gelten ab dem 1.Oktober 2009 durchschnittlich 30 Prozent höhere Anforderungen.“

F: Was ist das Ziel dieser Verordnung?

A: „Ziel ist es, die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern.  Die Verschärfung der Energieeinsparverordnung wurde bereits in 2007 als eine Maßnahme im Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung festgelegt, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem dient die Verordnung Haussanierern und Bauherren dazu  mit besserer Dämmung und einer effizienteren Anlagentechnik langfristig erheblich Energie und Kosten zu sparen.“

F: Konkret: Was ändert sich für Neubauten?

A: „Bei Neubauten werden die Anforderungen an die Energieeffizienz um durchschnittlich 30 Prozent verschärft. Die Anforderungen beziehen sich dabei auf die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes. Die EnEV stellt hier keine konkreten Anforderungen an die energetische Qualität von einzelnen Bauteilen. Bauherren können daher selbst entscheiden, ob sie die Anforderungen z.B. durch bessere Fenster, eine dickere Dämmung oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder auf anderem Wege erreichen wollen.“

F: Was ändert sich bei Sanierungen?

A: „Auch die energetischen Anforderungen bei der Sanierung von Gebäuden werden durch die neue ENEV um durchschnittlich 30 Prozent erhöht. Die Anforderungen gelten für die Komplettsanierung von Gebäuden. Aber auch wer nur einzelne Bauteile verändert, muss sich an neue Vorgaben halten.“

F: Was ändert sich für Bestandsbauten?

A: „Auch für Eigentümer von Wohngebäuden die saniert werden, gelten neue Nachrüstverpflichtungen.  Neu ist unter anderem, dass  viele oberste begehbare Geschossdecken oder das Dach darüber bis Ende 2011 gedämmt werden müssen. Auch viele Nachtstromspeicherheizungen müssen zukünftig ausgetauscht werden.“

F: Was gilt langfristig für Nachtstromspeicherheizungen?

A: „Nachtstromspeicherheizungen, die 30 Jahre und älter sind,  müssen in allen Wohngebäuden mit sechs  und mehr Wohneinheiten bis 2019 ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten hierbei für Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden. Diese Geräte müssen erst 30 Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.“

F: Was gibt es zur Nachweispflicht zu sagen?

A: „Mit der Energieeinsparverordnung 2009 werden neue Kontrollmechanismen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Energieeinsparung bei Sanierungen eingehalten wird. So müssen die ausführenden Unternehmen zukünftig mit einer schriftlichen Unternehmererklärung nachweisen, dass sie die neue Energieeinsparverordnung bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb der die Erklärung nicht oder falsch abgibt,  begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.“

F: Was passiert, wenn sich Eigentümer nicht an die einzelnen Vorschriften halten werden?

A: „Auch Eigentümer können mit einem Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden, wenn sie die Anforderungen der EnEV nicht einhalten. Das ist allerdings nicht neu, sondern gilt bereits seit 2005.“

F: Was kostet die Verschärfung der EnEV mehr und wann rechnet es sich langfristig?

A: „Eine pauschale Aussage welche Mehrkosten Bauherren durch die EnEV 2009 haben und wann sich die Investition rechnet, lässt sich nicht treffen. Denn jedes Gebäude, ob Neu- oder Altbau hat eine unterschiedliche Konstruktion und Flächenverhältnisse, dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Kosten und Einspareffekte. Für Neubauten bedeuten die Anforderungen der EnEV 2009  in der Regel keinen oder nur einen geringen Mehraufwand, da die benötigten Bauteilqualitäten längst dem Stand der Technik entsprechen und auf dem Markt den Standard darstellen.“

Vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt

Kostenfreie Energie-Hotline der dena: 08000 736 734

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