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HeizkostenV.
Am 01.01.2009 ist die Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft getreten. Die HeizkostenV regelt bei zentraler Beheizung und Warmwasserbereitung von Gebäuden die Verteilung der Kosten auf die Gebäudenutzer entsprechend ihres jeweiligen Energieverbrauchs.
Mit der HeizkostenV 2009 (Novelle der HeizkostenV 1989) soll:
- die Motivation der Nutzer zur Energieeinsparung gestärkt und vermehrt Anreiz zur sparsamen Energieverwendung geschaffen werden sowie
- durch Anpassungen aufgrund des technischen Fortschritts und geänderter Rahmenbedingungen ein höheres Einsparpotenzial ausgeschöpft werden.
