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Qualitätskriterien: Mehr für Ihr Geld.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat eine Reihe von Qualitätsstandards für Energieausweise mit dena-Gütesiegel definiert. Aussteller, die bei der dena gelistet und zur Ausstellung von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel zugelassen sind, verpflichten sich auf ihre Einhaltung:
Nur Bedarfsausweise bekommen das dena-Gütesiegel.
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten: als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den baulichen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Bedarfsausweis keine Rolle. Grundlage für den Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig.
Der Gesetzgeber lässt vielen Eigentümern die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis (genaue Regelung hier / Link auf „Einführungsfristen“). Beim qualitätsgesicherten Energieausweis handelt es sich immer um einen Bedarfsausweis. Die Ausstellung von Verbrauchsausweisen mit dena-Gütesiegel ist nicht zulässig.
Vor-Ort-Begehung des Gebäudes ist Pflicht.
Eine Begehung des Gebäudes vor der Ausstellung eines Energieausweises ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, beim Energieausweis mit dena-Gütesiegel jedoch Pflicht. Pläne und andere Unterlagen zum Gebäude können zwar vom Aussteller verwendet werden. Allerdings muss der Aussteller vor Ort überprüfen, inwiefern sie mit dem Gebäude übereinstimmen. Vor Ort lassen sich auch die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude besser und genauer ermitteln. Je ausführlicher und präziser die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.
Richtig modernisieren: zwei alternative Maßnahmenpakete.
Modernisierungsempfehlungen sind kurzgefasste fachliche Hinweise für Maßnahmen, mit welchen man die energetische Qualität eines Gebäudes verbessern und damit seinen Energiebedarf reduzieren kann. Die Erstellung von Modernisierungsempfehlungen ist eine verpflichtende Vorgabe der EnEV 2007 und darf auch nicht durch eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller wegfallen. Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, das Formlatt „Modernisierungsempfehlungen“ gehört dazu.
Im gesetzlichen Energieausweis ohne dena-Gütesiegel bestehen die Modernisierungsempfehlungen aus einzelnen Maßnahmen. Die Angabe von Modernisierungspaketen sowie der Vergleich von mehreren Modernisierungsvarianten ist freiwillig.
Im Energieausweis mit dena-Gütesiegel werden die einzelnen Modernisierungsempfehlungen zu zwei alternativen Maßnahmenpaketen zusammengesfasst. Das erste Paket enthält kostengünstige, schnell umsetzbare Modernisierungsmaßnahmen, das zweite Vorschläge für eine umfassende, wirtschaftlich sinnvolle energetische Gebäudemodernisierung. Pflicht ist auch der Vergleich der beiden Modernisierungsvarianten. So kann der Eigentümer auf einen Blick sehen, wie viel Energie durch Umsetzung dieser Maßnahmenpakete eingespart werden kann und das Ergebnis vergleichen. Sinnvoll kombinierte und fachgerecht aufeinander abgestimmte Maßnahmen erhöhen das Potenzial für die Einsparung von Energiekosten.
Dokumentation zum Energieausweis: besser informiert.
Zu jedem Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel gehört eine vierseitige Dokumentation. Vom Gesetzgeber ist eine solche Dokumentation nicht vorgeschrieben. Sie enthält ausführliche Informationen über den energetischen Zustand einzelner Gebäudebestandteile (z.B. Wände, Dach, Fenster, Heizungsanlage) und zeigt jeweils anschaulich die mögliche Verbesserung infolge von Modernisierungsmaßnahmen. Die dena-Dokumentation hilft dem Eigentümer die energetischen Schwachstellen seines Gebäudes zu erkennen und macht die Bewertung eines Gebäudes im Energieausweis auch für Laien nachvollziehbar.
Musterausweis ( 839 KB) mit dena-Gütesiegel
Damit keine Fragen offen bleiben: persönliche Erläuterung.
Der Gesetzgeber schreibt ein persönliches Gespräch bei der Übergabe des fertigen Energieausweises nicht vor. Beim Energieausweis mit dem dena-Gütesiegel gehört es jedoch dazu. Dies kann auch telefonisch geschehen. Wichtig ist: Der Eigentümer bekommt die Möglichkeit Fragen zum Energieausweis zu stellen und mit dem Aussteller die möglichen Modernisierungsmaßnahmen zu besprechen. Je höher die Energiepreise streigen, desto mehr lohnt es sich für Eigentümer in die energetische Modernisierung ihrer Gebäude zu investieren.
Die wichtigsten Anforderungen im Vergleich
Gesetzlicher Energieausweis | Gesetzlicher Energieausweis mit dena-Gütesiegel |
Bedarfs- und Verbrauchsausweise zulässig | Nur Bedarfsausweis zulässig |
Datenaufnahme: durch Aussteller oder Eigentümer | Datenaufnahme: ausschließlich durch Aussteller vor Ort |
Vor-Ort-Begehung nicht vorgeschrieben | Vor-Ort-Begehung durch Aussteller Pflicht |
Modernisierungsempfehlungen: Varianten und deren Varianten freiwillig | Modernisierungsempfehlungen: zwei Varianten und der Variantenvergleich Pflicht |
Keine Dokumentation und Erläuterungen zur Ausstellung des Energieausweises notwendig | Eine vierseitige Dokumentation zur Datenaufnahme und Modernisierungsempfehlungen Pflicht |
Keine persönliche Erläuterung vorgeschrieben | Persönliche Erläuterung Pflicht |
Überprüfung der Qualität ausschließlich durch Aussteller | Elektronische Plausibilitätsprüfung und Stichprobenkontrollen durch dena |
Aussteller: gesetzliche Qualifikation | Aussteller: gesetzliche Qualifikation plus Zusatzqualifikation |
Unabhängigkeit: Aussteller garantiert unaghängige Erstellung | Unabhängigkeit des Ausstellers vom Auftraggeber ist Pflicht |







