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Der Energieausweis für Gebäude: Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die „Ausweispflicht“: Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.
Gut zu wissen für Mieter und Käufer
Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis informiert noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.
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Gut zu wissen für Hauseigentümer
Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.
Aktuelles rund um den Energieausweis
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009 Pflicht
04.06.2009

Rathäuser, Schulen & Co. müssen ab dem 1. Juli 2009 ihre Energiebilanz vorzeigen
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EnEV 2009 tritt am 01.10.2009 in Kraft
30.04.2009

Die EnEV 2009 wurde am 30. April 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die novellierte Energieeinsparverordnung am 1. Oktober 2009 in Kraft.
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