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EU-Gebäuderichtlinie und die EnEV 2007

In verschiedenen Regionen Deutschlands gibt es bereits seit ca. 15 Jahren freiwillige Energieausweise. Die Grundsteinlegung für die Einführung des gesetzlichen Energieausweises erfolgte allerdings auf europäischer Ebene.

Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und damit die Folgen des weltweiten Klimawandels einzudämmen, haben sich die Europäische Union und insbesondere Deutschland ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Da in Europa der Energieverbrauch im Gebäudebereich eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen ist, trat am 4. Januar 2003 eine europäische Richtlinie über die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" Kraft. Sie fordert die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen.

Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen. Dadurch soll mehr Transparenz am Immobilienmarkt geschaffen und die Hausbesitzer zu Investitionen in ihre Gebäude veranlasst werden. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland diese EU-Richtlinie umgesetzt. Die EnEV 2007 wurde am 27. Juli 2007 beschlossen,  im Juli 2007 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Die EnEV 2007 regelt die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen.

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