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Rund um den Energieausweis.
Informationen rund um den Energieausweis.
Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft. Der Energieausweis für Wohngebäude ist seit 1. Januar 2009 Pflicht.
Debatte um den Energieausweis
Der Energieausweis stand in der letzten Zeit unter Kritik. Auslöser war die Studie „Evaluierung ausgestellter Energieausweise für Wohngebäude nach EnEV 2007“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS), die eine hohe Fehleranfälligkeit bei Bedarfsausweisen im Gegensatz zu Verbrauchausweisen bemängelte. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) beobachtet diese Debatte kritisch und hat folgendes Statement (pdf-Dokument, 95 KB) dazu veröffentlicht.
Gut zu wissen für Mieter und Käufer.
Handelt es sich um einen „Energiefresser“ oder ein „sparsames Haus“ – der Energieausweis informiert noch vor Anmietung oder Kauf einer Wohnung oder eines Hauses über die tendenziell anfallenden Energiekosten und hilft verschiedene Angebote am Markt zu vergleichen.
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Gut zu wissen für Hauseigentümer.
Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.
Fragen und Antworten.
- Das 1x1 des Energieausweises.
- Das Energieausweis-Formular: Daten und Fakten.
- Rechtliche Fragen zu EnEV und Energieausweis.
Anlaufstellen bei Fragen und Beschwerden zum Energieausweis:
Der Vollzug der EnEV fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Welche Behörden für die Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Die in den Ländern zuständigen Behörden sind verpflichtet, angezeigten Ordnungswidrigkeiten nachzugehen.





