Anlaufstellen bei Ordnungswidrigkeiten

Die EnEV sieht in § 27 die Anwendung einer Ordnungswidrigkeit vor, d.h. eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Ordnungswidrig im Sinne der EnEV handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Gebäudes oder einer Wohnung dem potenziellen Nutzer einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, spätestens wenn dies der Nutzer verlangt oder
  • einen Energieausweis oder Modernisierungsempfehlungen ausstellt, ohne nach
    § 21 EnEV ausstellungsberechtigt zu sein.

Anlaufstellen bei Fragen und Beschwerden zum Energieausweis:

Der Vollzug der EnEV fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Welche Behörden für die Ordnungswidrigkeiten zuständig sind, ist je Bundesland unterschiedlich geregelt. Die in den Ländern zuständigen Behörden sind verpflichtet, angezeigten Ordnungswidrigkeiten nachzugehen. Bitte beachten Sie, dass die Landesbehörden keine fachliche oder rechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Energieausweis vornehmen. Hier eine Liste der Anlaufstellen, falls Sie eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen melden möchten.

Für Fragen steht die kostenlose Energie-Hotline der dena: 0 800 0 736 734 zur Verfügung. Eine rechtliche Prüfung von Einzelfällen ist allerdings nicht möglich. Hier empfehlen wir, einen entsprechenden Rechtsdienstleister einzuschalten. 

Übersicht zuständiger Anlaufstellen

Bundesland Kontakt
Baden-Württemberg Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde
Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden BW
Bayern Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde
Als Ansprechpartner stehen auch die Bezirksregierungen zur Verfügung
Berlin Zuständigkeit: Bauaufsichtsbehörden
Liste der Bauaufsichtsämter Berlin
Brandenburg Zuständigkeit: Unteren Bauaufsichtsbehörden Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden
Bremen Zuständigkeit: Bauordnungsämter
Hamburg Zuständigkeiten ungeklärt
Hessen Zuständigkeit: Unteren Bauaufsichtsbehörden
Mecklenburg-Vorpommern Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörden
Anlaufstelle: Verbraucherzentrale MV
Niedersachsen Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörden
Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden NI
Nordrhein-Westfalen Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörde
Rheinland-Pfalz Zuständigkeiten ungeklärt
Saarland Zuständigkeit: Unteren Bauaufsichtsbehörde Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden SL
Sachsen Zuständigkeit: Landkreise und kreisfreien Städte
Eine Liste ist gegen eine Schutzgebühr von 7,50 € beim Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen erhältlich.
Sachsen-Anhalt Zuständigkeit: Unteren Bauaufsichtsbehörden Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden ST
Schleswig-Holstein Zuständigkeit: Untere Bauaufsichtsbehörden Liste der unteren Bauaufsichtsbehörden SH
Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt - Abteilung V Wirtschaft und Gesundheit, Referat 510 Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung

Kontakt

Kostenfreie Energie-Hotline der dena: 08000 736 734

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