Inhalt
Kurzinfos für Mieter.
Energieausweis für Gebäude kurz gefasst:
- Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
- Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
- Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
- Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
- Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.
- Falls Sie eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen melden möchten, wenden Sie sich bitte an Ansprechpartner in der Liste der Anlaufstellen.
