Kurzinfos für Mieter.

Energieausweis für Gebäude kurz gefasst:

  • Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
  • Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
  • Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
  • Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
  • Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.
  • Falls Sie eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energieausweisen melden möchten, wenden Sie sich bitte an Ansprechpartner in der Liste der Anlaufstellen.

Kontakt

Kostenfreie Energie-Hotline der dena: 08000 736 734

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