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Denkmalgerechte Sanierung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus, Schemmannstraße 32, 22359 Hamburg
Kurzbeschreibung
Es handelt sich um ein eingeschossiges giebelständiges Einfamilienhaus (Bj1930). Auf der Grundlage einer energetischen Ist-Analyse wurde für die Anlagetechnik ein ehrgeiziges Sanierungskonzept entwickelt. Alte Bauteile wie Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke wurden auf den energetisch höchstmöglichen Standard angehoben, der unter Berücksichtigung denkmalpflegericher Aspekte möglich war.
Das Urteil der Jury
Das 1930 von dem Architekten Otto Post erbaute Einfamilienhaus wurde im Zuge der energetischen Sanierung des Gebäudes in Absprache mit dem Denkmalschutzamt denkmalgerecht saniert. Dabei wurden die originalen Baupläne aus den 1930er Jahren für die Sanierung zugrunde gelegt.
Zur strengen Formensprache des Gesamtentwurfs gehören neben den Fensterbändern ein glasierter Klinkerstein sowie ein kaum wahrnehmbarer Dachüberstand. Um diesen trotz erforderlicher Aufdachdämmung zu erhalten, wurde die Klinkerfassade um die erforderliche Dämmstärke erhöht. Die Anfertigung der speziell angefertigten Klinkersteine wurde durch das Denkmalamt gefördert.
Im Zuge der Sanierung wurden auf der nach Westen orientierten Dachfläche 8 qm Solarkollektoren am unteren, von der Straße nicht einsehbaren Bereich eingebaut und durch Verwendung von Kupfer stimmig mit den Dachpfannen verblendet.
Rahmenbedingungen & Sanierungsziele
Es handelt sich um ein eingeschossiges giebelständiges Einfamilienhaus (Bj1930). Auf der Grundlage einer energetischen Ist-Analyse wurde für die Anlagetechnik ein ehrgeiziges Sanierungskonzept entwickelt. Alte Bauteile wie Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke wurden auf den energetisch höchstmöglichen Standard angehoben, der unter Berücksichtigung denkmalpflegericher Aspekte möglich war.

- Der Primärenergiebedarf liegt bei 106,84 kWh, der Endenergiebedarf bei 93,8 kWh pro m² und Jahr.








