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Denkmalgerechte Sanierung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus, Am Windmühlenhügel 8, 49492 Westerkappeln
Kurzbeschreibung
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Wohngebäude am Rande einer Streusiedlung. Das Gebäude gehört zu den ältesten in der Region (16. Jahrhundert). Das Gebäude ist umfassend saniert worden. Der Durchmesser der Wärmehülle beträgt mindestens 40 cm mit größtenteils Zellulosedämmwolle. Die Fenster verfügen allesamt über drei-Scheiben-Verglasung mit Edelgasfüllung.
Das Urteil der Jury
Das am Ortsrand von Westerkappeln stehende Fachwerkgebäude aus dem 17. Jahrhundert gehört (im Kerngerüst) zur ältesten Bauschicht der Region. 1886 wurde das als Kötterhaus genutzte Fachwerkgebäude versetzt und ein Kammerfach angebaut. Das Kötterhaus folgt in seiner Außengestaltung der Tradition hiesiger Fachwerkhäuser.
Im Zuge der Gesamtsanierung des Baudenkmals wird eine Innendämmung mit Zellulosedämmwolle eingebracht. Der Fußboden erhält eine Leka-Schüttung und Kork, die oberste Holzbalkendecke eine Zellulosedämmung. Die Fenster werden als Holzkastenfenster mit einer 3-Scheiben Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Mit der Entscheidung für ein Holzkastenfenster gelingt es dem Eigentümer, die für das äußere Erscheinungsbild bestimmenden, schlanken Querschnitte der konstruktiven Sprossen einzubauen.
Zur Charakteristik des 1-geschossigen Fachwerkbaus gehört die ungestörte, weit herunter reichende, mit Hohlpfannen eingedeckte Dachfläche. Durch die Anordnung einer Solarthermieanlage im Garten kann diese Charakteristik erhalten bleiben, ohne auf die Möglichkeiten, die eine Solarthermieanlage bietet, verzichten zu müssen.
Rahmenbedingungen & Sanierungsziele
Das Haus befindet sich am Rande einer Streusiedlung in der westfälischen Gemeinde Westerkappeln/Kreis Steinfurt in NRW.
Das Gebäude gehört nach jahrelangem Verfall zu den denkmalschutzgerecht renovierten Gebäudekomplexen des Ortes und kann als Beispiel nachhaltiger landschaftsprägender Bausubstanz eingestuft werden.
Raumprogramm und Wohnnutzung ordnen sich den Denkmalschutz-Erfordernissen unter. So ist der Hallencharakter des Dielenbereiches uneingeschränkt erhalten geblieben.

- Der Primärenergiebedarf liegt bei 28 kWh, der Endenergiebedarf bei 91,6 kWh pro m² und Jahr.









