Inhalt
Schritt 5: Vertrag & Abnahme.
Bauvertrag, Abnahme und Einweisung.
Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, empfiehlt sich häufig der Abschluss eines Bauvertrages anstelle der Beauftragung des Angebots. Im Vertrag können Sie die Punkte festlegen, die im Angebot nicht genau beschrieben sind, wie z.B. Details der Preisgestaltung, Zahlungsfristen und Mängelansprüche. Legen Sie im Vertrag auch wichtige Stufen des Bauablaufs sowie die Abnahme mit verbindlichen Terminen fest. Alle Details sollten Sie im Bauvertrag konkret vereinbaren, auch die Eigenleistungen. Achten Sie auf Terminvorgaben aus bewilligten Förderungen.
Nähere Informationen zur Vertragsgestaltung geben beispielsweise die Verbraucherzentralen.
Abnahme nur mit genauem Abnahmeprotokoll.

- Typischer Mangel: kein luftdichter Abschluss
Nach Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) haben Sie Anspruch darauf, dass die vereinbarte Leistung bei der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Der von Ihnen beauftragte Energieberater unterstützt Sie bei der Überwachung und Sicherung einer qualitativ hochwertigen Bauausführung. Lesen Sie sich das Abnahmeprotokoll sorgfältig durch, bevor Sie unterschreiben.
Bestehen Sie darauf, dass Mängel umgehend beseitigt werden. Setzen Sie dafür schriftlich neue, verbindliche Fristen. Durch die sogenannten Mängelansprüche ist der Auftragnehmer innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen auch zur nachträglichen Beseitigung von auftretenden Mängeln verpflichtet.
Lassen Sie sich in die Technik einweisen.

- Wichtig: Einweisung in die neue Haustechnik
Zur neuen Technik Ihres Hauses gehören beispielsweise die Regelung Ihrer Heizung oder die Lüftungsanlage. Lassen Sie sich die Handbücher aushändigen und von den Fachfirmen in die Bedienung einweisen. Sie sollten Wartungsverträge für Ihre Anlagentechnik abschließen.
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Energieverbrauch.
Je nach Umfang der durchgeführten Modernisierung können Sie in den Folgejahren mit Energie- und damit Kosteneinsparungen rechnen – Grund genug, sich auch nach einer Modernisierung Energieverbrauchsabrechnungen einmal im Jahr genauer anzusehen. Entsprechen die Einsparungen nicht den Erwartungen und lassen sich größere Abweichungen nicht durch besonders kalte Winter oder eine geänderte Gebäudenutzung erklären, bitten Sie Ihren Energieberater um eine Prüfung der Verbrauchswerte.
Der Sanierungsfahrplan - Zurück zur Übersicht
