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Koppeln Sie die Gebäudemodernisierung mit einem Heizungsaustausch

Die komplette Erneuerung der Heizung erfolgt am besten im Zuge einer umfassenden Modernisierung des gesamten Gebäudes. Dann kann die Kesselleistung optimal an den reduzierten Bedarf angepasst werden. Unabhängig davon ist der Austausch des Heizkessels sowie des dazugehörigen Abgassystems jederzeit möglich. Kurzfristig ausgetauscht werden müssen Kessel, die nicht mehr den Anforderungen der  Energieeinsparverordnung (EnEV) oder der  Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV) genügen.

Die Abgas-Grenzwerte überprüft der Schornsteinfeger einmal im Jahr. Aus seinem Messprotokoll können Sie ersehen, wie hoch die Abgasverluste sind. Vergleichen Sie diese einmal mit den Werten eines neuen Kessels – und Sie wissen, dass sich der Kessel- austausch rechnet. Ein Kessel- austausch ist auch ratsam, wenn z. B. Korrosionsschäden oder Leckagen auftreten, wenn der Kessel mit konstant hohen Vorlauftemperaturen (70–90°C) betrieben wird oder wenn es im sonst nicht beheizten Heizraum wärmer als 20°C ist.

Heizkessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden und nicht  Niedertemperaturkessel oder  Brennwertkessel sind, müssen nach der  Energieeinsparverordnung (EnEV) bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht werden. Auch Heizungsrohre und Armaturen in unbeheizten Räumen müssen bis dahin gedämmt sein. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser gelten in beiden Fällen längere Fristen.

Sollte die Heizungsregelung nicht in der Lage sein, die Heiztemperatur automatisch nach Außentemperatur und Tageszeit zu steuern, fordert der Gesetzgeber die sofortige Nachrüstung. Weiterhin muss jeder Raum eine eigene selbsttätige Regelung haben (z. B. Thermostatventile). Werden in Zentralheizungen mit mehr als 25kW Nennwärmeleistung Pumpen eingebaut, müssen sie eine elektronische Drehzahlregelung  aufweisen.

Schalten Sie einen Fachmann ein:

Die Installation des Heizkessels, des Abgasstranges und der Brennstoffleitungen für Öl oder Gas sollten Sie auf jeden Fall einem Fachmann überlassen, ebenso die Inbetriebnahme und Abnahme. Damit Sie möglichst lange ungetrübte Freude an Ihrer neuen Heizung haben, sollte sie einmal im Jahr durch eine Fachfirma gewartet werden. Lassen Sie sich bei der ersten Inbetriebnahme die Bedienungsanleitung für die Heizungsanlage einschließlich der Regelungstechnik aushändigen.

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