Die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) sieht beim Neubau von Wohngebäuden die Prüfung des Einsatzes Erneuerbarer Energien obligatorisch vor. Auch das Anfang 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) fordert bei Neubauten eine Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien. Der Gebäudebestand ist hiervon nicht betroffen.

 

Bei Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern ist aber ein großes Interesse am Einsatz Erneuerbarer Energien festzustellen. Hier besteht ein hoher Informationsbedarf bezüglich der Erneuerung von Heizungsanlagen. Vielfach fehlen aber fundierte Informationen über Möglichkeiten, Kosten und Förderung.

Ein Verweis auf eine umfassende Energieberatung führt an den Bedürfnissen der Hausbesitzer vorbei, da zunächst die Erneuerung der Heizungsanlage anvisiert ist. Wer jedoch einzelne Maßnahmen, wie den Heizungsaustausch durchführen möchte, sollte diese auch umsetzen.

Um die Einsatzmöglichkeiten Erneuerbarer Energien für konkrete Gebäude zu überprüfen wurde dieser  einfache Check entwickelt.

LINK: Erneuerbare-Energien-Check