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Das Marktanreizprogramm
Die Bundesregierung unterstützt Bauherren, die Erneuerbare Energien im Gebäudebereich einsetzen, mit attraktiven Fördermöglichkeiten. Mit dem Marktanreizprogramm stellte das Bundesumweltministerium 2008 bereits über 350 Millionen Euro bereit. 2009 bis 2011 werden es voraussichtlich sogar bis 500 Millionen sein.
Interessenten können für die Errichtung oder die Erweiterung von Biomasseanlagen, Solarheizungen und Wärmepumpen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder für größere Anlagen bei der KfW-Förderbank (KfW) Fördermittel beantragen. Je nach Art und Umfang erhalten sie entweder Zuschüsse zu den Investitionen (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss zu den Investitionskosten (KfW).
Förderrechner Erneuerbare Energien
Mit Hilfe des Förderrechners der dena können Sie schnell und komfortabel ausrechnen, welche Förderbeträge Sie für Ihre geplante Anlage beantragen können. Nach Eingabe der gebäudespezischen Daten Ihres Projektes sowie Art und Umfang der geplanten Anlagentechnik ermittelt der Förderrechner der dena die Höhe des möglichen Förderbetrages, den Sie für Ihre Anlage im Rahmen des Marktanreizprogrammes beantragen können.
Der Förderrechner kann aufgrund der Vielzahl von Fördervarianten und aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht jede Möglichkeit abbilden und hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere ausführliche Informationen zum Marktanreizprogramm erhalten Sie deshalb auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums (BMU)
http://www.erneuerbare-energien.de.
Achtung: Das Marktanreizprogramm wurde zum 01. März 2009 geändert. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien im Neubaubereich. Die Förderung wird mit dieser Änderung auf das
Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) abgestimmt, das seit dem 01. Januar 2009 den Einsatz Erneuerbarer Energien vorschreibt.
Wenn die Förderung für Anlagen beantragt werden soll, die in Neubauten (Bauantrag/Bauanzeige nach ab 01.01.2009) betrieben werden, ergeben sich seit dem 01. März 2009 die folgenden Änderungen:
- Verringerung der Basisfördersätze um 25 % bei Zuschüssen für Solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen.
- Die Förderung für luftgeführte Pelletöfen ab 8 kW Nennwärmeleistung wird von 1.000 € auf 500 € je Anlage abgesenkt. Diese Änderung gilt erst für ab 1.7.2009 gestellte Anträge. Luftgeführte Pelletöfen ab 5 kW erhalten 500 € je Anlage.
- Für förderbare Wärmepumpen kann zukünftig neben der Basisförderung auch der Effizienzbonus der Stufen I und II und der Bonus für effiziente Umwälzpumpen gewährt werden, wenn die Effizienzanforderung nach den Förderrichtlinien erfüllt werden. Mit dem Effizienzbonus kann die Basisförderung um 50 % (bei Stufe I) bzw. um 100 % (bei Stufe II) erhöht werden.



