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Förderung

In der Interner Link Förderdatenbank "Förderkompass Energie" finden Sie die für Ihr Vorhaben passenden bundesweiten und regionalen Förderprogramme.

In unserer Kurzübersicht informieren wir Sie über die wichtigsten bundesweiten Förderprogramme für:

Dazu hat die dena den Interner Link Förderrechner zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien entwickelt, mit dem schnell und einfach der individuelle Fördersatz ermittelt werden kann.

Die wichtigsten bundesweit fördernden Institutionen sind dabei:

Allgemeines zur Förderung

Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen.

Beachten Sie besonders:

  • ...wer Anträge für das Förderprogramm stellen darf,
  • ...was genau gefördert wird,
  • ...die Kumulierbarkeit mit anderen Förderungen oder Zuschüssen,
  • ...die Konditionen der Förderung (bei Krediten z. B. Laufzeit, Zinssätze, Tilgung, Sicherheiten),
  • ...die Auszahlbedingungen
  • ...den aktuellen Stand der noch verfügbaren Fördermittel
    (siehe z. B. Externer Link Förderampel des BAFA)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden.

Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.

  • Ansprechpartner beim Externer Link BAFA: Referat 411, Tel: 06196-908-400 (weitere Nummern siehe Link)


Zudem wird vom BAFA die Installation von Solarkollektoranlagen und Biomasseanlagen bezuschusst.

  • Ansprechpartner beim Externer Link BAFA: Referate 434/435/436, Tel: 06196-908- 625

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien.

Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Externer Link Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.

Förderung

Kontakt

Kostenlose Energie-Hotline der dena: 0800 0 736 734

Expertensuche

In unserer Interner Link Datenbank finden Sie Aussteller von Energieausweisen für Gebäude.