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Denkmalschutz-Ausnahmen

Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms gibt es ab jetzt die Möglichkeit für denkmalgeschützte Gebäude Ausnahmen von den bei den Sanierungsstandards geforderten energetischen Werten zu gewähren. Diese Ausnahmen sind bei der dena bzw. den Regionalen Partnern der dena zu beantragen. Aus den Unterlagen muss deutlich werden, dass die ergriffenen energetischen Maßnahmen umfassend sind und das wirtschaftlich realisierbare Energieeinsparpotential ausgeschöpft wurde. Für die Prüfung und die Ausnahmegenehmigung fallen Kosten an, für die der Antragssteller einen Zuschuss erhält. Weiteren Informationen zu den Denkmalschutzausnahmen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms können Sie dem Leitfaden "Denkmalschutz-Ausnahmen", der Ihnen zum Dowload zur Verfügung steht, entnehmen.

  

Bitte beachten Sie, dass

  • der Leitfaden keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt 
  • und laufend durch die dena und ihre Partner im Rahmen der Antragsprüfungen auf Ausnahmen überarbeitet wird.

 

PDF Leitfaden "Denkmalschutz-Ausnahmen" ( 515 KB) 

PDF Checklisten "Denkmalsschutz-Ausnahmen" ( 189 KB) 

Kontakt

Kostenlose Energie-Hotline der dena: 0800 0 736 734

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