Seit 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es hat das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und abgelöst; ab sofort vereinfacht es die Anforderungen an Energieeffizienz und für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierung. Das Gesetz soll zu einer bundesweit einheitlichen Regelung bei Planung, Umsetzung und Kontrolle führen.
Mehr Informationen mit allen Neuerungen gibt es auf febs.de.