Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) setzen für den Neubau viele Energiestandards, die Bauherren erfüllen müssen. Das EEWärmeG ist seit dem 01. Januar 2009 in Kraft und wurde zuletzt am 20. Oktober 2015 novelliert.
Die wichtigsten Inhalte sind:
- Die Erweiterung und Präzisierung bezüglich Kälte und der Nutzungspflicht zur Deckung des Kälteenergiebedarfs.
- Die Einführung einer Vorbildfunktion für öffentliche Gebäude bei der Nutzung erneuerbarer Energien (für bestehende Gebäude bei „grundlegender Renovierung“).
- Die Handwerkskammern können Fortbildungsprüfungsregelungen zur Fortbildung von Installateuren erlassen, hinsichtlich Einbau von Wärmepumpen, für Anlagen der Kraft-Wärme(Kälte)-Kopplung aus Biomasse, solarer Strahlungsenergie und Geothermie.
- Erläuterung des Begriffs "Sachkundiger"